Dürfen Ärzte, Krankenschwestern oder Angehörige bei einem Kranken den Tod herbeiführen?

Was in einem Leidenden und Sterbenden vor sich geht, kann kein Außenstehender ermessen. Wer will sich da das Recht nehmen zu sagen, daß er nicht mehr leben darf ?

Für jeden Menschen, ob er an Gott glaubt oder nicht, gilt der absolute Respekt vor dem Leben und vor dem Geheimnis des Menschen. Was bleibt von den Menschenrechten, wenn man Gründe findet, das Leben an dem einen oder anderen Ende abzukürzen, weil man meint, daß es nichts wert ist? Bei der Euthanasie führt man den Tod des Kranken freiwillig und direkt herbei. Das geschieht meist durch die Injektion von tödlichen Mengen verschiedener Stoffe, die oft zum „Cocktail “ vermischt sind. Die Euthanasie ist eine bewußte Tötung, also ein Verbrechen. Der Arzt, dessen Auftrag es ist, die Leiden seiner Patienten so gut wie möglich zu lindern und der einen Eid auf das Leben geleistet hat, darf in keinem Fall - auch unter Druck - nach dem Leben des Patienten trachten.

Auf der anderen Seite versuchen Ärzte mit therapeutischer Verbissenheit ein Leben um jeden Preis zu verlängern. Die Mittel stehen dabei oft in keinem Verhältnis zum Alter oder den Chancen auf Besserung. Ist das legitim? Mit gesundem Menschenverstand muß man abschätzen, was für die jeweilige Person das Nützlichste ist. Manchmal muß man etwas unterlassen, das vom wissenschaftlichen Standpunkt her persönlich befriedigen würde, dafür dem Patienten aber kaum mehr Wohlbefinden verschafft. Das erfordert echte Kompetenz und auch Demut. In diese Richtung geht die sogenannte palliative Pflege.


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